Du hast eine gute Geschäftsidee und möchtest dich selbstständig machen oder nebenberuflich Geld hinzuverdienen? Möchtest du zunächst im Kleinen starten und deine Geschäftstätigkeit mit wenig behördlichem Aufwand ausprobieren? Dann ist der Start als Kleinunternehmer eine gute und unkomplizierte Möglichkeit, deiner Geschäftsidee nachzugehen!
Wir haben für dich die 10 am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Kleinunternehmen zusammengestellt und helfen dir durch den Dschungel der Definitionen und Spezifikationen.
Q1: Wann ist man Kleinunternehmer?
Du giltst als Kleinunternehmer, wenn deine Umsätze aus dem vorherigen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro waren und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen werden.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Mit dieser Regelung können Unternehmen mit geringem Umsatz ihren bürokratischen und administrativen Aufwand verringern, da sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und die monatliche Umsatzsteueranmeldung entfällt.
Q2: Wie meldet man ein Kleingewerbe an?
Um ein Kleingewerbe anzumelden, benötigst du einen Gewerbeschein. Dieser kann entweder beim Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt deiner Gemeinde angefordert werden. Nachdem du deinen Gewerbeschein ausgefüllt hast, kannst du ihn an selbiger Stelle wieder abgeben. Einige Städte bieten mittlerweile auch Online-Registrierungen an.
Q3: Was kostet ein Kleingewerbe?
Die Gründung eines Kleingewerbes ist relativ günstig, es fallen jedoch Bearbeitungsgebühren bei der Anmeldung an. Die Kosten zur Anmeldung werden von der zuständigen Gemeinde festgelegt und schwanken meist zwischen 20 und 65 Euro.
Q4: Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?
Um als Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, darfst du die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreiten. Sollte dein Umsatz diese Grenze überschreiten, musst du zum Anfang des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.
Q5: Hat die Kleinunternehmerregelung Nachteile?
Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist der Verzicht auf das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies bedeutet, dass du gezahlte Mehrwertsteuer nicht geltend machen, also nicht vom Finanzamt wiederbekommen kannst. Gerade zu Beginn einer Tätigkeit stehen oft hohe Investitionen an – also auch hohe Mehrwertsteuerbeträge, die du nicht zurückbekommen kannst.
Q6: Habe ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer?
Ja. Sobald du die Gewerbeanmeldung vollzogen hast und Kleingewerbetreibender bist, meldet sich das Finanzamt automatisch und teilt dir deine Steuernummer zu. Solltest du Kleinunternehmer in einem freien Beruf, also Freiberufler sein, musst du selbst auf das Finanzamt zugehen, um deine Steuernummer zu beantragen.
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist für einen Kleinunternehmer, der ausschließlich Geschäfte im Inland betreibt, i.d.R. nicht relevant. Für bestimmte Geschäfte im EU-Ausland ist allerdings eine USt-ID auch für Kleinunternehmer erforderlich.
Kleinunternehmer, die auf einem Online-Marktplatz, wie Amazon oder eBay verkaufen, benötigen seit Juli 2021 auch eine USt-ID. Dies dient dazu, Steuerausfälle zu vermeiden, die durch Verkäufer entstehen, die kein Gewerbe beim Finanzamt angemeldet haben. Da das Finanzamt in diesem Fall die Plattformen in die Haftung nimmt, überprüfen diese genau, ob ein Verkäufer steuerlich registriert ist – das geht am einfachsten über die USt-ID. Solltest du also als Kleinunternehmer auf einem Online-Marktplatz aktiv sein, solltest du dich um die Zuteilung einer USt-ID kümmern. An deinem Kleinunternehmerstatus ändert sich dadurch nichts.
Q7: Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen?
Es gibt keine speziellen Steuern für Kleinunternehmer, du bist zu den gleichen Steuerzahlungen wie andere selbstständige Unternehmen verpflichtet.
Allerdings wird bei Kleinunternehmern, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, keine Umsatzsteuer erhoben.
Die Gewerbesteuer wird i.d.R. auch nicht erhoben, da selbst gewerbliche Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 22.000 Euro unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro liegen.
Kleinunternehmer bezahlen in der Regel also nur die Einkommenssteuer.
Q8: Wie hoch ist die Einkommensteuer für Kleinunternehmer?
Die Einkommensteuer wird auf dein gesamtes Einkommen erhoben. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei Selbstständigen der Gewinn.
Bei Kleinunternehmern gilt der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn. Diesen kannst du vereinfacht mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.
Wie hoch die Steuer auf deinen Gewinn sein wird, lässt sich nicht verallgemeinern, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist:
- Gesamtsumme des steuerpflichtigen Einkommens
- Familienstand
- Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen und Spenden
Sollten deine Gesamteinkünfte nicht höher als der aktuelle Grundfreibetrag sein, kannst du auch als Kleinunternehmer von der Einkommensteuer befreit werden. Für das Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.347 Euro und für Ehepaare bei 19.968 Euro. Bis zu diesem Freibetrag musst du als Kleinunternehmer also keine Steuern bezahlen.
Falls du die Summe deiner steuerpflichtigen Gesamteinkünfte kennst, kannst du mit dem amtlichen Steuerrechner deine ungefähre Steuerbelastung berechnen.hnen.
Q9: Welche Steuerformulare muss ich als Kleinunternehmer ausfüllen?
Als Kleinunternehmer halten sich deine Steuerpflichten in Grenzen. Du kannst dich auf folgende Aufgaben konzentrieren:
Belegsammlung laufender Einnahmen und Ausgaben
Regelmäßige Überwachung des Umsatzes (Einhaltung der Umsatzgrenze)
Jahresumsatzsteuererklärung*
Gewinnermittlung (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung, „EÜR“)
(private) Einkommensteuererklärung
*Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Einnahmen vorweist, musst du hier lediglich bestätigen, dass du keine Umsatzsteuer eingenommen haben.
Q10: Muss ein Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?
Ja. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, bist du wie jeder andere Unternehmer dazu verpflichtet, eine Rechnung für die erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen zu schreiben.
Die Rechnung eines Kleinunternehmers unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von regulären Rechnungen. Die Pflichtangaben auf einer Rechnung musst du auch als Kleinunternehmer beachten – lediglich den Umsatzsteuersatz musst du nicht angeben. Hierbei musst du nur den Zusatz aufnehmen, dass deine Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist, da du durch die Kleinunternehmerregelung davon befreit bist.
Nur weil du als Kleinunternehmer agierst, heißt das noch lange nicht, dass du dir viel Zeit für die Rechnungserstellung nehmen kannst. Im Gegenteil, häufig ist gerade als Kleinunternehmer die Zeit knapp.
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