Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine wichtige Regel für alle, die über Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Otto elektronische Geräte verkaufen. Wenn du Elektro- oder Elektronikgeräte anbietest, musst du nachweisen, dass dein Produkt von einem ordnungsgemäß registrierten Hersteller stammt gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes (ElektroG).
Neu ist dabei nicht die Registrierung selbst, sondern die verschärfte Kontrollpflicht der Marktplätze. Diese sind nun gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die angebotenen Geräte korrekt registriert wurden. Das erinnert stark an die frühere Umsatzsteuerpflicht, erneut geraten die Plattformen in die Haftung und reagieren entsprechend streng.
Was bedeutet das für dich als Händler?
Du musst entweder selbst registriert sein oder sicherstellen, dass dein Lieferant ordnungsgemäß registriert ist. Im Mittelpunkt steht dabei eine eindeutige Kennnummer: die sogenannte WEEE-Nummer. Was es damit auf sich hat, wie du sie erhältst und welche Produkte betroffen sind, erfährst du in diesem Beitrag.
Warum gibt es die neue Regelung?
Ziel ist es, den Markt besser zu überwachen und zu verhindern, dass nicht registrierte oder nicht umweltgerecht verwertbare Elektrogeräte verkauft werden. Dahinter steht das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Die Verantwortung liegt nun nicht mehr nur beim Hersteller, sondern auch beim Verkäufer und vor allem beim Marktplatz selbst. Konkret bedeutet das: Online-Plattformen wie Amazon müssen sicherstellen, dass jedes elektronische Gerät mit einer gültigen WEEE-Registrierung versehen ist – sonst drohen Konsequenzen wie Verkaufsverbote oder Sperrungen.
Welche Produkte sind betroffen?
Grundsätzlich gilt die Regelung für alle elektrischen und elektronischen Geräte – unabhängig davon, ob sie über Netzstrom oder Batterie betrieben werden. Darunter fallen zum Beispiel:
- Haushaltsgeräte (z. B. Toaster, Wasserkocher)
- Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Lautsprecher)
- IT-Geräte (z. B. Laptops, Drucker)
- Beleuchtungskörper (z. B. LED-Lampen)
- Elektrowerkzeuge, Spielzeug mit Stromzufuhr u. v. m.
Die Regelung betrifft alle, die:
- selbst Geräte herstellen und in den Verkehr bringen
- Geräte aus dem Ausland (auch EU) importieren
- Geräte unter eigenem Namen vertreiben, obwohl sie nicht selbst Hersteller sind
Wichtig: Auch wenn du nur als Wiederverkäufer auftrittst, musst du sicherstellen, dass der Hersteller korrekt registriert ist. Ist das nicht der Fall, musst du die Registrierung selbst übernehmen.
Die WEEE-Nummer: Was ist das?
Die WEEE-Nummer ist eine eindeutige Registrierungsnummer, die von der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) vergeben wird. Sie dient als Nachweis, dass ein Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrekt in das Rücknahmesystem eingebunden ist. Gemäß den Vorgaben des ElektroG ist der registrierte Hersteller zudem verpflichtet, die WEEE-Nummer nicht nur in den Produktlistings, sondern auch auf der Rechnung oder in den Verkaufsunterlagen gegenüber dem Endkunden anzugeben.
Du erhältst diese Nummer nach erfolgreicher Registrierung bei der Stiftung EAR. Falls du ein Gerät importierst und der ursprüngliche Hersteller keine gültige WEEE-Nummer vorweisen kann, bist du verpflichtet, diese Nummer selbst zu beantragen, inklusive aller damit verbundenen Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung.
Die WEEE-Nummer existiert bereits seit Jahren. Neu ist lediglich, dass Marktplätze aktiv überprüfen müssen, ob für jedes gelistete Gerät eine gültige Nummer vorliegt.
Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung bei der Stiftung EAR kann 8 bis 10 Wochen dauern. Falls du noch nicht registriert bist, solltest du deine Listungen vorübergehend deaktivieren, bis der Prozess abgeschlossen ist.
So läuft die Registrierung ab:
- Erstelle ein Benutzerkonto im Online-Portal der Stiftung EAR
- Trage dort alle erforderlichen Angaben zum Produkt ein (z. B. Marke, Geräteart, technische Eigenschaften)
- Lade alle notwendigen Dokumente hoch, z. B. Produktbild, technische Datenblätter, Nachweise zur Garantieleistung
- Warte auf die Bestätigung – der Prüfprozess dauert erfahrungsgemäß bis zu 10 Wochen
- Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du deine individuelle WEEE-Nummer
Das Rechnungsprogramm für den E-Commerce
easybill ist ein cloudbasiertes Rechnungsprogramm, mit dem du professionell,
rechtssicher und zeitsparend deine Rechnungen verwaltest.
- E-Rechnungen erstellen leicht gemacht: Rechtssicher, schnell und ohne technische Hürden.
- Nahtlose Integration in deinen Onlineshop: Automatisch Bestellungen abrechnen und Zeit sparen.
- Papierlos mit dem Steuerberater zusammenarbeiten: Alle Unterlagen digital, immer griffbereit.
Besonderheit für Amazon-Händler
Amazon war einer der ersten Marktplätze, der die Nachweispflicht aktiv umgesetzt hat. Fehlt die Nummer, wird das Produkt nicht mehr zum Verkauf freigegeben. Auch künftig ist mit regelmäßigen Prüfungen und strikten Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen, dazu zählen unter anderem:
- Deaktivierung einzelner Listings
- Kontosperrungen
- Vertragsstrafen
Tipp: Achte unbedingt darauf, bei jedem neuen Produkt die WEEE-Nummer korrekt zu hinterlegen, sei es deine eigene oder die des Herstellers.
Jetzt handeln und Risiken vermeiden
Wenn du elektronische Geräte online vertreibst, führt an der WEEE-Nummer kein Weg vorbei.
Die Marktplätze stehen unter Druck, die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen – und werden entsprechend konsequent handeln.
Sichere dir rechtzeitig deine WEEE-Nummer oder kläre, ob dein Hersteller korrekt registriert ist. Nur so vermeidest du Listungssperren, Umsatzeinbußen oder sogar rechtliche Folgen.
Checkliste: Was du jetzt tun solltest
- Prüfe, ob deine Produkte unter das ElektroG fallen
- Kläre, ob du oder dein Hersteller bereits WEEE-registriert sind
- Registriere dich ggf. selbst bei der Stiftung EAR
- Hinterlege die WEEE-Nummer korrekt bei deinen Produktlistings
- Überwache regelmäßig die Konformität deiner Artikel
FAQ zur WEEE-Nummer und Marktplatzpflicht
Ja, auch der Verkauf gebrauchter Geräte kann unter die Registrierungspflicht fallen, insbesondere, wenn du sie unter eigenem Namen wieder in Verkehr bringst oder importierst.
Die Regelung unterscheidet nicht zwischen Neu- und Gebrauchtware, sondern betrachtet den aktuellen Inverkehrbringer. Bist du also derjenige, der das Gerät zum ersten Mal im Geltungsbereich des ElektroG vertreibt, gilt die Pflicht für dich.
Wenn du keine gültige WEEE-Nummer bei einem Produktlistung angibst, kann das weitreichende Folgen haben:
- Deaktivierung deines Angebots
- Sperrung deines Verkäuferkontos auf dem Marktplatz
- Vertragsstrafen oder Abmahnungen
- Bußgelder durch die zuständige Behörde (Umweltbundesamt)
Die Plattformen sind verpflichtet, solche Angebote zu blockieren, ganz unabhängig davon, ob du absichtlich oder versehentlich keine Nummer angegeben hast.
Ja, aber nur, wenn du nachweislich berechtigt bist, dessen Produkte zu vertreiben und dieser Hersteller bereits korrekt registriert ist.
Wichtig: Du musst sicherstellen, dass die Marke, das Modell und die Gerätekategorie exakt mit der Registrierung übereinstimmen. Einfach eine fremde Nummer zu übernehmen, ohne Bezug zum Produkt, ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Ja, auch Dropshipping-Anbieter können betroffen sein, insbesondere dann, wenn der eigentliche Hersteller nicht in Deutschland sitzt oder keine gültige WEEE-Registrierung vorliegt.
In solchen Fällen wirst du als Vertreiber rechtlich wie ein Hersteller behandelt und bist verpflichtet, dich selbst zu registrieren und alle Anforderungen zu erfüllen.
Grundsätzlich: Nein. Die Registrierung erfolgt gerätearten- und markenbezogen.
Wenn du verschiedene Gerätetypen (z. B. Laptops und Kaffeemaschinen) oder mehrere Marken vertreibst, musst du jeweils eine eigene Registrierung bei der Stiftung EAR vornehmen – mit entsprechender WEEE-Nummer für jede Kombination aus Marke und Geräteart.
Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist mit Gebühren verbunden, darunter:
- Einmalige Registrierungsgebühr pro Marke und Geräteart
- Laufende Jahresgebühren
- Ggf. Kosten für Garantiestellung, Rücknahme- und Verwertungspflichten
Die exakten Beträge variieren je nach Umfang und Anzahl der Geräte. Für Einzelhändler mit wenigen Produkten bleiben die Kosten meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich.
Ja, es gibt spezialisierte Dienstleister, die sich um die WEEE-Registrierung und die damit verbundenen Pflichten kümmern inklusive Kommunikation mit der Stiftung EAR und Rücknahmesystemen.
Das kann besonders sinnvoll sein, wenn du viele Produkte oder wenig Zeit hast. Du bleibst jedoch rechtlich verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben.
Die beschriebene Pflicht gilt konkret für Deutschland und basiert auf dem ElektroG.
Viele europäische Länder haben ähnliche EPR-Vorgaben, die sich jedoch in Registrierung, Nachweis und Durchführung unterscheiden.
Wenn du in mehreren EU-Ländern verkaufst, musst du in jedem Land separat prüfen, ob und wie du dort registrierungspflichtig bist.




